Wir unterstützen Tierhalter mit Futter- und
Sachleistungen. Dabei übernehmen wir ca. 50% Futterleistung pro Tier.
Aber die Gesamtversorgung des Tieres liegt im
Verantwortungsbereich des Halters!
Um als Teilnehmer angenommen zu werden,
müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Das Tier wird artgerecht und nach den Tierschutzregeln
gehalten.
- Der Tierhalter hat seinen Wohnsitz in Leverkusen und
Umgebung, z.B. Burscheid, Leichlingen, Langenfeld etc.
- Eine aktuelle Bestätigung über die Bedürftigkeit muss
vorliegen wie z. B. Bürgergeld, Grundsicherung, Rente oder 3 Lohnabrechnungen.
- Ein Nachweis über Besitz des Tieres z.B. durch Impfpass
oder Übernahmevertrag kann vorgelegt werden.
- Ausfüllung des Anmeldebogens und Gespräch mit der
Leitung der Futterkiste.
- Die Tiere müssen VOR Beginn der
Bedürftigkeit angeschafft worden sein. Bei Neuanschaffungen können wir leider keine Unterstützung leisten.
- Tiere aus eigener Nachzucht schließen wir ebenfalls aus, da
dies nicht unserer Philosophie entspricht.
- Nur Maximal 3 Tiere werden von uns unterstützt.
- Alle Leistungen müssen persönlich oder mit einer Vollmacht eines anderen Teilnehmers abgeholt
werden.
- Leistungen sind nicht übertragbar und es erfolgen auch keine Reservierungen für
Verspätungen, Urlaub, Krankheit etc.
*** *** Bitte beachten Sie ***
***
Es besteht kein Rechtsanpruch über Höhe, Art und Dauer der
Hilfeleistung, da diese freiwillig sind !
Wir behalten uns eine Prüfung der Tierhaltung und einen
Ausschluss aus der Unterstützung vor!
Stand: September 2021